§ 57 Abs 1 dritter und vierter Satz Gaswirtschaftsgesetz - GWG (Enteignung; Enteignungsvoraussetzungen; Grundsatz des Vorrangs der Trassenführung einer Erdgasleitungsanlage über das öffentliche Gut aus Gründen der verfassungsrechtlichen Subsidiarität der Enteignung; Widerspruch dazu durch die Annahme einer prinzipiellen Unzulässigkeit der Verlegung von Erdgasleitungen in der Längsachse der Straße im Freiland)
VfGH 06.12.2002, B 1532/01