§ 56 Abs 1 ASVG (Beitragspflicht bei nicht rechtzeitiger Meldung von Änderungen im Beschäftigungsverhältnis)
§ 56 Abs 3 ASVG (ebenso; gänzlicher oder teilweiser Verzicht; Ermessensübung; Kriterien für die Ermessensübung, wirtschaftliche Verhältnisse des Beitragsschuldners; Beitragsschuldner Bund, kurzfristiger Verzug; Einbeziehung der Art des Meldeverstoßes und regelmäßige Erfüllung der Meldepflichten; verursachter Verwaltungsaufwand)