§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Ermittlungen durch österreichische Vertretungsbehörden in Kinshasa, Beiziehung eines Vertrauensanwaltes durch Botschaft ohne vorheriger Zustimmung des Asylwerbers rechtswidrig, kein Beweisverwertungsverbot für dennoch gewonnene Ermittlungsergebnisse, kein Sachverständigenbeweis, Beweismittel eigener Art)