§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Änderung der Verwaltungsorganisation, maßgebliche Änderung des Arbeitsplatzes, Vergleich des Arbeitsplatzes alt-neu)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung ohne Zuweisung einer neuen Verwendung)
§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Änderung der Verwaltungsorganisation, maßgebliche Änderung des Arbeitsplatzes, Vergleich des Arbeitsplatzes alt-neu)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung ohne Zuweisung einer neuen Verwendung)