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VfGH 2. 10. 2002, V 84/01 (WIRTSCHAFTSLENKUNG)

JudikaturWIRTSCHAFTSLENKUNGZfV 2003/933ZfV 2003, 399 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 1 Abs 1 AußHG 1995 idF BGBl 1996/429 (Anwendungsbereich; auf Personen, die im Anwendungsgebiet ihren Wohnsitz oder Sitz haben; ua hinsichtlich Überlassung oder Vermittlung von außerhalb des Zollgebiets der EU befindlichen Waren einschließlich Technologie in ein anderes Land)

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