§ 1 Abs 2 VStG (Maßgeblichkeit der Rechtslage im Zeitpunkt der Tat, ausgenommen die Strafe wäre im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides günstiger; Schilling- oder Eurofassung einer Strafnorm)
§ 10 VStG (Strafen; Festlegung durch Verwaltungsvorschriften; Mindestgeldstrafe, sachliche Rechtfertigung)