vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 2. 10. 2002, B 1653/99 (ENTEIGNUNG)

JudikaturENTEIGNUNGZfV 2003/855ZfV 2003, 373 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 58 Abs 2 BO für Wien (Bestimmungen bei Änderung des Bebauungsplanes durch Verschmälerung, Verbreiterung, Auflassung oder Änderung der Verkehrsflächen; Abtretung von Grundflächen zu Verkehrsflächen anlässlich einer Abteilungsbewilligung - Enteignung; Rückgängigmachung nicht nur, wenn Zweck der Enteignung nicht verwirklicht, sondern auch, wenn bereits errichtete Verkehrsfläche in geändertem Bebauungsplan nicht vorgesehen; Anspruch auf Rückgängigmachung einer Abtretung ausgeschlossen, wenn der Abtretungszweck zu irgendeinem Zeitpunkt verwirklicht und erst mehr als 30 Jahre nach seiner Verwirklichung aufgegeben wurde)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!