§ 58 Abs 1 AVG (Bescheid, wesentliche Merkmale; Schreiben ohne Bescheidbezeichnung, kein normativer Inhalt; für diese Deutung ist auch maßgebend, dass das Gesetz für diese Förderungssache keinen Bescheid vorsieht)
§ 126 Abs 1 Nö JagdG 1974 (Landesjagdverband, Aufgaben; Förderung der Jagdhundeführung, keine bescheidförmige Erledigung vorgesehen)