§ 34 VwGG (Beschwerde; mangelnde Berechtigung; Ausweisung, nachträgliche Legalisierung des Aufenthaltes)
VwGH 14.02.2002, 99/18/0049
Die erst nach Erteilung des Visums erhobenen Beschw war somit gem § 34 Abs 1 und 3 VwGG wegen des Mangels der Berechtigung zu ihrer Erhebung in nicht öffentl Sitzung zurückzuweisen.