§ 3 Z 1 UbG (Voraussetzungen der Unterbringung; Leiden an einer psychischen Krankheit und im Zusammenhang damit ernstliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit oder des Lebens oder der Gesundheit anderer; ernstliche Gefährdung - hohes Maß der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes)