§ 6 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet)
§ 8 AsylG 1997 (Non refoulement-Prüfung, Abspruch bei Abweisung eines Asylantrages; Berufungsfrist, zweiwöchige Berufungsfrist auch bei Verbindung mit Entscheidung nach § 6 )
§ 6 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet)
§ 8 AsylG 1997 (Non refoulement-Prüfung, Abspruch bei Abweisung eines Asylantrages; Berufungsfrist, zweiwöchige Berufungsfrist auch bei Verbindung mit Entscheidung nach § 6 )