§ 36 Abs 2 Z 8 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot; bestimmte Tatsache; ausländerbeschäftigungsrechtlich verbotene Tätigkeit; Begriff des Arbeitsverhältnisses; Begriff des arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses; Gefälligkeitsdienste)
§ 2 Abs 2 AuslBG (Begriff des Arbeitsverhältnisses; Begriff des arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses; Gefälligkeitsdienste)