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VwGH 11. 10. 2000, 96/03/0281 (FISCHEREIRECHT)

JudikaturFISCHEREIRECHTZfV 2003/668ZfV 2003, 314 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 3 Abs 2 Oö FischereiG 1983 (natürliche Gewässer; Maßnahmen, die das Bett umgestalten, seinen Lauf verändern oder das Gewässer aufstauen, ändern die Eigenschaft als natürliches Gewässer nicht)

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