§ 80 Abs 1 LDG (Suspendierung, vorläufige, Voraussetzungen; Entscheidung im Verdachtsbereich, Anforderungen an Begründung, hier von Eltern behauptete Unzulänglichkeiten)
VwGH 16.10.2001, 2001/09/0111
Die Beurteilung, ob ein ausreichend substanziierter Verdacht gegen den Landeslehrer/die Landeslehrerin wegen einer ausreichend schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung vorliegt, obliegt jener Beh, die zur E über die Suspendierung zuständig ist. Sie hat nach Bejahung dieser Frage zu prüfen, ob es erforderl ist, ihn/sie wegen Gefährdung des Ansehens der Schule wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen vorläufig an der Ausübung seines/ihres weiteren Dienstes zu hindern. Der Lehrer, in dessen ges geschützte Rechte durch eine Suspendierung eingegriffen wird, hat einen Anspruch darauf, die Gründe dafür zu erfahren; denn nur dann kann er seine Rechte sachgem verteidigen.