§ 38 Abs 4 lit b TFLG 1996 (Verweigerung einer Absonderungsbewilligung durch die Agrarbehörde, wenn dadurch eine dem wirtschaftlichen Zweck der Agrargemeinschaft abträgliche Zersplitterung oder Anhäufung von Anteilrechten eintritt; keine Parteistellung der Agrargemeinschaft in diesem Verfahren; Genehmigung der Absonderung - kein bindender Abspruch über Bestand und Umfang der Anteilsrechte)
VwGH 15.11.2001, 2001/07/0126