Art 4 Verordnung (EWG) Nr 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Ausnahmen vom Geltungsbereich; bestimmte Arten von Fahrzeugen, nicht aber bestimmte Arten von Fahrten)
Art 4 Verordnung (EWG) Nr 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Ausnahmen vom Geltungsbereich; bestimmte Arten von Fahrzeugen, nicht aber bestimmte Arten von Fahrten)