Seit genau zehn Jahren vergibt die Österreichische Akademie der Wissenschaften alljährlich aus öffentlichen Geldern finanzierte Stipendien zur Förderung junger Wissenschafter, die für die Dauer von drei Jahren in die Lage versetzt werden sollen, sich ausschließlich auf ihre Forschungen zu konzentrieren. Seit langem schwelt zwischen den Stipendiaten und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ein Konflikt in der Frage, ob diese Stipendien der Sozialversicherungspflicht gemäß § 2 Abs 1 Z 4 GSVG unterliegen. Mit dem hier zu besprechenden Erkenntnis des VwGH ist dieser Konflikt wenigstens im Hinblick auf dienstfrei gestellte Universitätsassistenten ausgestanden. Offen gelassen hat der VwGH allerdings die Frage, was für Vertragsassistenten und was für solche Wissenschafter gilt, die in keinem Dienstverhältnis stehen.