Art 141 Abs 1 lit a B-VG (Anfechtung von Wahlen in die Gemeindevertretung)
Art 141 Abs 1 lit b B-VG (Anfechtung von Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Gemeindeorgane, Bürgermeisterwahlen)
§ 16 Abs 3 Vlbg GemeindewahlG (Wahlvorschläge für die Wahlen in die Gemeindevertretung; Unterstützungsunterschriften; Angabe von Namen, Geburtsjahr und Wohnadresse, Zurückstellung zur Ergänzung binnen 48 Stunden)