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VfGH 9. 10. 2002, K I-4/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/603ZfV 2003, 259 Heft 2 v. 5.5.2003

Art 138 Abs 1 lit a B-VG (Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, negativer, keiner mangels Identität der Sache)

VfGH 09.10.2002, K I-4/00

Im gerichtl Verf begehrte die Einschreiterin die Abrechnung und Zahlung der ausbezahlten Subventionsbeträge der Wassergenossenschaft Kappl-Schaller von der bekl Partei J K. Der A an die BH L hatte demgegenüber die Auszahlung eines Betrags von 41.000 S durch die A-Gegnerin Wassergenossenschaft Kappl-Schaller zum Inhalt.

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