Art 138 Abs 1 lit a B-VG (Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, negativer, keiner mangels Identität der Sache)
VfGH 09.10.2002, K I-4/00
Im gerichtl Verf begehrte die Einschreiterin die Abrechnung und Zahlung der ausbezahlten Subventionsbeträge der Wassergenossenschaft Kappl-Schaller von der bekl Partei J K. Der A an die BH L hatte demgegenüber die Auszahlung eines Betrags von 41.000 S durch die A-Gegnerin Wassergenossenschaft Kappl-Schaller zum Inhalt.