§ 1 Bgld G über die Aufforstung von Nichtwaldflächen 1989 (landwirtschaftliche Grundstücke, Aufforstung nur mit Bewilligung)
§ 2 Abs 1 Bgld G über die Aufforstung von Nichtwaldflächen 1989 (ebenso; Bewilligungsvoraussetzungen; zu erwartende Bewirtschaftungsnachteile; Erteilung der Bewilligung unter Auflagen)