§ 11 Krnt BienenG (Zucht oder Halten von Bienen, die nicht der Rasse Carnica angehören, Bewilligung; Anhörungsrecht der Landwirtschaftskammer; Vorschrift über das Anhörungsrecht nicht präjudiziell in Verfahren wegen Übertretung des Gesetzes durch Halten von Bienen ohne Bewilligung; Einwand der mangelnden Determinierung daher unbeachtlich)