§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung; Rechtsanwalt; Kanzleikraft; Erledigung fristgebundener Schriftsätze am letzten Tag der Frist; manipulativer Vorgang; Kontrollmaßnahme nicht erforderlich)
VwGH 27.11.2001, 2001/18/0114
Ein RA kann sich darauf verlassen, dass eine bewährte Kanzleikraft einen fertig gestellten und unterschriebenen Schriftsatz noch am selben Tag auftragsgemäß zur Post geben oder überreichen werde (vgl die in Walter / Thienel , Verwaltungsverfahrensgesetze I2 unter E 213 zu § 71 AVG wiedergegebene Rsp des VwGH). Die Erledigung fristgebundener Schriftsätze am letzten Tag der Frist kann dem RA - sofern er die organisatorische Vorsorge zur Wahrung der Frist trifft - nicht als sorgfaltswidrig angelastet werden (vgl die in Walter / Thienel , aaO, unter E 199 zu § 71 AVG wiedergegebene Rsp des VwGH, insbes den Beschluss vom 10.10.1991, 91/06/0162).