§ 19 Abs 2 VStG (Strafbemessung, Milderungsgründe; Umstände die einem Schuldausschließungs- oder Rechtfertigungsgrund nahe kommen, keine; Baumarkt, Eröffnung im Bewusstsein fehlender grundverkehrsbehördlicher Genehmigung, fehlende Widmung durch Landesregierung; knapp vor Eröffnung angesetzte Landesregierungssitzung ohne entsprechendem Tagesordnungspunkt)
VwGH 21.12.2001, 2001/02/0084