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VwGH 15. 11. 2000, 2000/03/0260 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2003/519ZfV 2003, 235 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 51 f Abs 2 VStG (Nichterscheinen einer Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung hindert Verhandlung und Fällung des Erkenntnisses nicht)

§ 51 h Abs 1 VStG (Verfahren ist möglichst in einer Verhandlung abzuschließen, Vertagung)

VwGH 15.11.2000, 2000/03/0260

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