§ 42 Abs 4 VwGG (Säumnisbeschwerde, keine Nachholung des Bescheids; Entscheidung des VwGH in der Sache oder Auftrag an Behörde; einen Bescheid entsprechend der Rechtsanschauung des VwGH zu erlassen; Bauverfahren, anzeigepflichtiges Bauwerk; Auftrag, die Partei zur Abgabe der Anzeige aufzufordern, andernfalls Beseitigungsauftrag zu erlassen)
VwGH 13.11.2001, 2001/05/0036 (Säumnisbeschwerde)