§ 26 Abs 3 VwGG (Beschwerdefrist; Verfahrenshilfeantrag, Zurückweisung wegen formaler Unvollständigkeit; neuerlicher Beginn der Beschwerdefrist, keiner)
VwGH 21.12.2001, 2001/02/0260
Wurde nicht fristgerecht ein zur meritor Behandlung taugl, dh formal vollständiger VH-A gestellt und deswegen zurückgewiesen, so beginnt die BeschwFrist nicht neuerl zu laufen, weil dies nur für den Fall eines den VH-A „abw Beschl“ vorgesehen ist (vgl die bei Dolp, Die VerwGerichtsbarkeit3, S 191 wiedergegebene Jud). Zurückw.