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VwGH 21. 12. 2001, 2001/02/0260 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/506ZfV 2003, 233 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 26 Abs 3 VwGG (Beschwerdefrist; Verfahrenshilfeantrag, Zurückweisung wegen formaler Unvollständigkeit; neuerlicher Beginn der Beschwerdefrist, keiner)

VwGH 21.12.2001, 2001/02/0260

Wurde nicht fristgerecht ein zur meritor Behandlung taugl, dh formal vollständiger VH-A gestellt und deswegen zurückgewiesen, so beginnt die BeschwFrist nicht neuerl zu laufen, weil dies nur für den Fall eines den VH-A „abw Beschl“ vorgesehen ist (vgl die bei Dolp, Die VerwGerichtsbarkeit3, S 191 wiedergegebene Jud). Zurückw.

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