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VwGH 22. 3. 2000, 99/03/0452 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/495ZfV 2003, 231 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 13 Abs 1 Z 2 VwGG (verstärkter Senat, nicht einheitliche Beantwortung der zu lösenden Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung; Abweichen von der Rechtsprechung eines verstärkten Senates durch Dreier- oder Fünfersenat ist kein Verstärkungstatbestand nach Z 2)

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