§ 67 VwGG (Antrag eines Gerichts nach § 11 AHG ; Erkenntnis; lediglich feststellende Bedeutung; Bescheid nicht rechtswidrig, Abweisung des Antrags des Gerichts)
§ 67 VwGG (Antrag eines Gerichts nach § 11 AHG ; Erkenntnis; lediglich feststellende Bedeutung; Bescheid nicht rechtswidrig, Abweisung des Antrags des Gerichts)