§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherheitsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomat; Überprüfung durch Hersteller, Gleichsetzung mit Eichung, keine)
VwGH 21.12.2001, 99/02/0004
Die „Überprüfung“ des Alkomaten durch den Hersteller ist nicht mit der nach dem Maß- und EichG erforderl Eichung gleichzusetzen (VwGH 05.07.2000, 2000/03/0090).