§ 12 Abs 3 lit f AlVG (Arbeitslosigkeit, geregelter Lehrgang, Zulassung zu einer Studentenberechtigungsprüfung)
VwGH 30.01.2002, 99/08/0109
Im BeschwFall ist strittig, ob der Bf, der mit B des Rektors der Universität W zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen wurde, mangels formellen Abschlusses der Studienberechtigungsprüfung arbeitslos iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG ist.