§ 17 AlVG (Geltendmachung des Anspruches, Beginn des Bezuges)
§ 46 Abs 1 AlVG (Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld, unrichtige Rechtsauskunft des zuständigen Sachbearbeiters)
§ 46 Abs 3 AlVG (Rechtsfolgen der fehlerhaften oder nicht fristgerechten Antragstellung, abschließende Regelung)