Art 4 7. ZPMRK (Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden; Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schließt Bestrafung wegen Verletzung der Verständigungspflicht nach § 4 Abs 2 StVO nicht aus)
VwGH 13.12.2000, 2000/03/0270