§ 36 lit e KFG (Verwendung von Kfz auf öffentlichen Straßen, Anbringung einer Begutachtungsplakette; Verwaltungsübertretung, Tatumschreibung, Anführung des Ortes der Verkehrskontrolle - einer Straße mit öffentlichem Verkehr - in Verfolgungshandlung ausreichend für Tatbestandsmerkmal des „Verwendens“ auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr)
§ 57a Abs 1 KFG (wiederkehrende Begutachtung)