§ 28 Abs 7 letzter Satz Tir GVG (Entscheidung der Landes-Grundverkehrskommission, VwGH-Beschwerde, keine bei Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken)
VwGH 25.01.2002, 2002/02/0007
Die Anrufung des VwGH gegen Be einer nach Art 133 Z 4 B-VG konstituierten Beh ist nur dann zulässig, wenn dies im G ausdrückl vorgesehen ist. Dies trifft gem § 28 Abs 7 letzter Satz Tir GVG 1996 jedoch nur hinsichtl Rechtserwerbe an Baugrundstücken zu. Betrifft der B der Landes-GrundverkehrsKomm hingegen wie im BeschwFall lafowi Grundstücke (somit nicht Baugrundstücke), ist die Anrufung des VwGH daher nicht zulässig. Zurückw.