§ 348 Abs 1 GewO 1994 (Feststellungsverfahren der Oberbehörde über die Anwendbarkeit der gewerberechtlichen Vorschriften, Zuständigkeit des Landeshauptmannes in erster Instanz; Berufungsmöglichkeit an Bundesminister)
VwGH 23.01.2002, 2001/04/0180
Mit angef B wurde gem § 348 Abs 1 GewO 1994 festgestellt, „dass die Best der GewO 1994 auf die von der P-GmbH durchgeführten Tätigkeiten anzuwenden sind“.