§ 340 Abs 1 GewO 1994 (Anmeldungsverfahren, Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen, Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Anmeldung; strafgerichtliche Verurteilung nach Gewerbeanmeldung, Berücksichtigung, keine)
VwGH 12.12.2001, 2001/04/0148
Nach stRsp VwGH ist die im § 340 Abs 1 GewO 1994 der Beh aufgetragene Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen - von dem im § 340 Abs 6 GewO 1994 geregelten Fall der Erteilung einer Nachsicht abgesehen - wegen des konstitutiven Charakters der Gewerbeanmeldung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung abzustellen (vgl zB VwGH 03.03.1999, 97/04/0138, mwH).