§ 22 Abs 2 GewO 1994 (Befähigungsnachweis für gebundene Gewerbe, „fachliche Tätigkeit“, Begriff; Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallateure, bloße Tätigkeit als Gesellschafter und Geschäftsführer, Eignung zur Vermittlung von Erfahrungen und Kenntnissen die zur selbstständigen Ausübung dieses Gewerbes erforderlich sind, keine)
VwGH 12.12.2001, 2001/04/0102