§ 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen; Genehmigungspflicht, Lebens- oder Gesundheitsgefährdung, Eignung wegen Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen Betriebsweise, wegen Ausstattung oder sonstige Eignung; Gefährdung durch Standort; Gefährdung des geschützten Personenkreises durch angrenzenden Wald)
VwGH 12.12.2001, 2000/04/0178