§ 4 Abs 5 AsylG 1997 (Zurückweisung von Asylanträgen wegen Drittstaatsicherheit; Außer-Kraft-Treten des Zurückweisungsbescheides mit Einlangen einer fremdenpolizeilichen Mitteilung nach § 57 Abs 7 FrG über Unmöglichkeit der Außerlandesschaffung des Asylwerbers; Erlöschen der Entscheidungspflicht der Berufungsbehörde)