§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages; private Racheakte, mangelnder Wille des Staates zur Schutzgewährung wegen Zugehörigkeit des Betroffenen zum Christentum, Sudan)
VwGH 29.01.2002, 99/01/0006
Das Argument, eine Verfolgung durch „Private“ sei nur asylrelevant, wenn der Staat nicht in der Lage oder nicht gewillt sei, den Betroffenen zu schützen ist jedenfalls angesichts des Berufungsvorbringens, das die bel Beh ihrem, ohne mündl BerufungsVerh erlassenen B ebenfalls „zugrunde gelegt“, und in dem die Verweigerung staatl Schutzes aus Gründen der Religion ausdrückl behauptet und auf näher gen Quellen gestützt wird, nicht geeignet, die Abw des AsylA zu begründen.