§ 40 Abs 2 Stmk BauG 1995 (zwischen 1. 1. 1969 und 31. 12. 1984 errichtete Anlagen und Feuerstätten; Geltung als rechtmäßig, wenn sie bei Errichtung bewilligungsfähig gewesen wären; dadurch Verweisung auf materiell- und formalrechtl Best der Stmk BauO 1968)