§ 2 Abs 1 Nö Aufzugsordnung, LGBl 8220 (technische Anforderungen an nach In-Kraft-Treten bewilligte Aufzüge; grundlegende Sicherheitsanforderungen und Gesundheitsanforderungen nach den Richtlinien der EU; keine Beeinträchtigung der Standsicherheit, Betriebssicherheit der Bauwerke, keine Beeinträchtigung von Leben und Gesundheit, Sicherheit von Sachen, keine Belästigung von Personen; Verordnungsermächtigung für LReg)