§ 17 Nö BauO 1996 (Aufstellung von Wasserbecken mit Fassungsvermögen bis 50 m3; bewilligungsfrei und anzeigenfrei)
§ 35 Nö BauO 1996 (baupolizeiliches Verfahren, Bauauftrag; Parteistellung des Nachbarn, Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung; Abweisung eines entsprechenden Antrags, wenn die Anlage nicht bewilligungs- oder anzeigepflichtig)