§ 3 Abs 4 UVP-G (Tatbestandsvoraussetzungen für die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Fall von Änderungen einer im Anhang 1 angeführten bestehenden Anlage)
§ 3 Abs 4 UVP-G (Tatbestandsvoraussetzungen für die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Fall von Änderungen einer im Anhang 1 angeführten bestehenden Anlage)