§ 10 Abs 1 Altlastensanierungsgesetz (Feststellungsbescheid; Feststellung, ob eine Sache Abfall ist, ob ein Abfall dem Altlastenbeitrag unterliegt, welche Abfallkategorie oder welcher Deponietyp vorliegt, ob die Voraussetzungen vorliegen, die Zuschläge nicht anzuwenden)