§ 2 Abs 10 Altlastensanierungsgesetz (vertikale Umschließung; Begriffsbestimmung; technisches System zur Umschließung einer Deponie mit dem Ziel, einen Austritt von innerhalb der Umschließung befindlichem Grundwasser durch eine dauerhafte Absenkung desselben zu verhindern; nicht unbedingt Erforderlichkeit einer allseitigen Umschließung durch ein technisches System, wenn durch die natürlichen Verhältnisse der gleiche Zweck gewährleistet wird; Stand der Technik der Deponieverordnung nicht relevant)