§ 19 Abs 1 StudFG id StF (Verlängerung der Anspruchsdauer aus wichtigen Gründen; Geltendmachung mehrerer wichtiger Gründe)
§ 19 Abs 6 Z 1 StudFG id StF (ebenso, Studienzeitüberschreitung bei außergewöhnlichen Studienbelastungen; überdurchschnittlich aufwändige Diplomarbeit, fehlende Kausalität)