§ 360 Abs 1 zweiter Satz GewO (Betriebsschließung)
§ 360 Abs 5 GewO (sofortige Vollstreckbarkeit ua einer nach § 360 GewO angeordneten Betriebsschließung; Außerkrafttreten ex lege nach 1 Jahr nach Erlassung dieser einstweiligen Maßnahme)
§ 33 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit; ex-lege-Außer-Kraft-Treten eines eine gewerbliche Betriebsanlage schließenden Bescheides)