§ 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997 (Erstniederlassungsbewilligung; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; Drittstaatsangehöriger, begünstigter; persönliches Verhalten; frühere strafrechtliche Verurteilung; Gefährdungsprognose)
§ 47 Abs 2 und Abs 3 FrG 1997 (ebenso)