§ 41a Abs 6 BDG (Berufungskommission, Zuständigkeit; auch Berufung gegen Formalentscheidung)
VwGH 19.07.2001, 99/12/0035
Das Anbringen des Bf ist als A auf bescheidmäßige Absprache darüber zu verstehen, ob es sich bei der bloß mit Dienstauftrag verfügten Personalmaßnahme um eine iS der §§ 38 und 40 BDG qualifizierte Personalmaßnahme gehandelt hat oder nicht. Über einen solchen auf Grundlage der §§ 38 und 40 BDG ergangenen Abspruch hätte im Berufungsweg gem der VerfassungsBest des § 41a Abs 6 BDG die nach § 41a Abs 1 leg cit eingerichtete BerufungsKomm zu entscheiden gehabt.